Projekttemplate



MENÜ

News, Infos und Termine

Kontakte Nr. 140 erschienen

Schulkonferenz - Verfahren bei Beurlaubungen - Wettbewerbe - Weihnachtskonzert - Weihnachtsmusical - Sponsorenlauf - Jahrbuch - Orgelmusik-CD

 

Schulkonferenz

Zunächst ging es um den Stand der Vorbereitungen auf den Ganztag, der ja, wie alle Mitteilungen bisher lauteten, mit Beginn des kommenden Schuljahres an den Start gehen soll. Unabhängig von allen Einzelüberlegungen zum Konzept und zu den baulichen Verän-derungen geht es z. Z. im Kern um die Frage, ob der Beginn im Sommer nächsten Jahres überhaupt zu halten sein wird, da Gewissheit über die zur Verfügung stehenden Stellenanteile erst mit der Verabschiedung des Haushalts im Mai/Juni 2011 zu erhalten ist. Da auch unser Schulträger sich an diese Vorgaben hält, sieht im Augenblick alles danach aus, als könnten wir im Januar des kommenden Jahres keine klare Botschaft an die interessierten Eltern der neuen Klasse 5 aussenden, weshalb wir uns vor dem Hintergrund unserer eigenen Beschlüsse zum Ganztag von dem Projekt-Beginn Sommer 2011 verabschieden und erst zum Schuljahr 2012/13 mit dem Ganztag beginnen werden. Das ist aus verschiedenen Gründen äußerst bedauerlich, andererseits brauchen wir für den Informationsabend im Januar eine klare und eindeutige Aussage, die uns aber niemand gibt. Da unser Schulträger uns weiterhin zusichert, auch die notwendige Infrastruktur (erweiterte Mensa, Lernzentrum und Freizeiträume) bereitzustellen, gehen wir davon aus, dass bauliche Veränderungen geplant und umgesetzt werden und wir erste Realisierungen bereits zum neuen Schuljahr erwarten können. Unter dieser Voraussetzung werden wir den sich für unsere Schule interessierenden Eltern als Übergang zum nächsten Schuljahr ein an vier Tagen der Woche stattfindendes Nachmittagsangebot, bestehend aus Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemeinschaften, machen können, das auch eine verlässliche Zeitvorgabe (8.00 Uhr bis 15.10 bzw. 15.30) mit einschließt.

Über eine Rückkehr zu G9 wurde intensiv gesprochen, allerdings wurde das Angebot der Landesregierung mit großer Mehrheit abgelehnt. Tenor des Gespräches war es, dass G8 aus verschiedenen Gründen bisher nicht optimal gelaufen sei, dass es aber darauf ankomme, diesen Zustand zu verbessern, statt neue Experimente zu beginnen.

Der Schulleiter wies auf die Qualitätsanalyse hin, die an vielen öffentlichen Schulen bereits durchgeführt worden sei und auf die sich ab sofort auch die bischöflichen Schulen vorbereiten müssen, da sich das Land und die Kirchen auf ein Verfahren geeinigt hätten, bei dem auch ein kirchlicher Qualitätsprüfer mit im Boot sei.

Der Antrag, dass auch Schüler der Jgst. 10 in Freistunden das Schulgelände verlassen können sollten, wurde nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen. Die Regelung gilt ab sofort. Allerdings wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass damit nicht gemeint ist, dass Schüler der 10 sich zum Rauchen in den Wald zurückziehen. Für das Rauchen in der Öffentlichkeit gilt die Veränderung des Jugendschutzgesetzes, die es jungen Menschen unter 18 Jahren verbietet, in der Öffentlichkeit zu rauchen.

 

Verfahrensregelungen bei Erkrankungen und Beurlaubungen aus persönlichen Gründen

1. Erkrankung

§ 43 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW legt fest: „Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.“

Bei kurzfristigen Versäumnissen genügt es, wenn die Schülerin oder der Schüler der Sek. I diese schriftliche Mitteilung unmittelbar nach Rückkehr in den Unterricht beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin abgibt, für die Oberstufe ist entsprechend der  Entschuldigungsvor-druck umgehend bei den Fachlehrern/Fachlehrerinnen der versäumten Unterrichtsstunden vorzulegen.

Bei längerfristiger Erkrankung sollte in jedem Fall Rücksprache mit der Schule genommen werden.

Bestehen Zweifel, ob der Unterricht aus gesundheitli-chen Gründen versäumt wird, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Diese Zweifel können auch dann bestehen, wenn bei der Erkrankung ein zeitlicher Zusammenhang mit Schulferien besteht.

In jedem Fall ist der versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen, im Einzelfall ist, vor allem bei längerer Erkrankung, mit den Fachlehrern und Fachlehrerinnen eine Vereinbarung darüber zu treffen, bis wann der Stoff nachzuholen ist.

 

 

2. Beurlaubungen aus persönlichen Gründen

Beurlaubungsanträge können nach RdErl. d. Kultusministeriums vom 26.3.1980 12-52 Nr 21 Abs. 1 gestellt werden wegen besonderer Anlässe in der Familie, außerdem z.B. für Vorstellungstermine, Führerscheinprüfungen, sowie zur Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin oder den Schüler eine besondere Bedeutung haben (z. B. religiöse, kulturelle, sportliche oder politische Veranstaltungen).

Eine Beurlaubung vor und im Anschluss an Ferien ist nicht möglich, außer es liegt ein besonders dringlicher Grund vor. Ein dringlicher Grund ist allerdings nicht die Schließung des Haushaltes, „wenn sie nur den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“(12-52 Nr. 21 Abs. 3)

Anträge sind möglichst früh, d.h. wenigstens eine Woche vor dem Ereignis, schriftlich zu stellen (12-52 Nr. 21Abs. 2), und zwar bei Beurlaubungen von 1 bis 3 Tagen beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin bzw.  in der Oberstufe beim Stufenleiter, bei mehr als 3 Tagen bei der Schulleitung. Anträge für Beurlaubungen vor und nach Ferien sind immer an die Schulleitung zu richten.

Auch bei Schulversäumnis wegen Beurlaubungen ist der versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen.

 

Wettbewerbe

Annika Kühn (9) und Julia Kühn (10) haben am Schülerwettbewerb „biologisch! 2010 – ‚Hand und Fuߒ“ mit sehr gutem Erfolg teilgenommen. Annika belegte bei 2159 Einsendungen den 4. Platz, Julia bei 1211 Einsendungen den 3. Platz. Herzlichen Glückwunsch!

Beim Bundeswettbewerb Mathematik sind unsere langjährigen Sieger Lisa Li (10) und Paul Breutmann (Abitur 2010) auch in diesem Jahr, in der 2. Runde 2010, so erfolgreich gewesen, dass beide erneut den 1. Preis gewonnen haben. Lisa ist bereits zum vierten Mal Bundessiegerin, was neben ihr nur ein Schüler aus Bayern und eine Schülerin aus Sachsen geschafft haben. Herzlichen Glückwunsch zu diesem grandiosen Erfolg!

 

Weihnachtskonzert

Am Donnerstag, 16.12.10, findet um 19.30 Uhr unser traditionelles Weihnachtskonzert statt, zu dem wir herzlich einladen. Man darf sich wie immer auf dieses Ereignis freuen, das in diesem Jahr von mehr als 70 Akteuren mitgestaltet wird.

 

Weihnachtsmusical

Der Kinderchor St. Petronilla und Schüler der beiden Grundschulen in Handorf werden am Samstag (11.12.) und am Sonntag (12.12.) jeweils um 15.00 Uhr in unserer Aula ein Weihnachtsmusical zur Aufführung bringen.

 

 

Sponsorenlauf für die Kleinen Propheten

Für unser Straßenkinderprojekt wurden in diesem Jahr bereits 8.125,00 € gespendet, davon erbrachte der Sponsorenlauf im September die Summe von 7.325,00 €. Allen Spendern herzlichen Dank!

 

Jahrbuch für das Schuljahr 2009/10

Das Jahrbuch zum Schuljahr 2009/10 steht kurz vor dem Abschluss und wird wahrscheinlich nach den Weihnachtsferien erscheinen. Um einigermaßen kostendeckend arbeiten zu können, müssen wir zwischen 500 und 600 Exemplaren zum Preis von 5,00 € verkaufen. Der Verkauf in den vergangenen Jahren gestaltete sich häufig sehr aufwändig und schwierig, oft wussten Eltern nicht, dass das Jahrbuch erschienen war,

so dass der Kauf unterblieb. Ich glaube, dass jeder nachvollziehen kann, dass der Aufwand für die Erstellung eines Jahrbuches sehr hoch ist und am Ende nur lohnt, wenn möglichst viele bzw. alle Familien diese Chronik des letzten Schuljahres erwerben.

Wir möchten deshalb einmal einen anderen Weg gehen, indem wir jedem Schüler (bei Geschwisterkindern verständlicherweise nur einmal) und jedem Lehrer ein Exemplar austeilen in der Erwartung, dass anschließend mit Hilfe des eingelegten Überweisungsträgers der Betrag von 5,00 € und ggf. mehr an den Förderverein überwiesen wird. Wir würden uns natürlich freuen, wenn im einzelnen Falle auch zusätzliche Spenden für unser Jahrbuch eingehen, für die der Förderverein eine Spen-denquittung ausstellen wird. (Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums reicht für Spenden bis 200,00 €

der Einzahlungsbeleg der Bank als Nachweis. Deshalb wird der Förderverein nur für Spenden über 200,00 € eine Spendenbescheinigung ausstellen.)

Es wäre schön, wenn dieser unkomplizierte Weg die Finanzierung unseres Jahrbuches erleichtern würde, damit auch in Zukunft ein Jahrbuch erscheinen kann.

Herrn Hake, der auch dieses Jahrbuch konzipiert hat, sei bereits heute für seine Arbeit herzlich gedankt!

 

Orgelmusik von Bach bis Boellmann

Ein Tipp für alle, die noch ein Weihnachtsgeschenk suchen: Eine CD mit Orgelmusik aus der Kapelle unserer Schule, gespielt von Peter Mack. „In the Silence of the night“ erhält man zum Preis von 16,50 € im Sekretariat. 2,00 € sind für die Renovierung der Orgel bestimmt.

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, ich wünsche Ihnen / euch ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, erholsame Ferien und ein gutes neues Jahr!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. T. Welling

Schulleiter

 

 

Aktuelle Nachrichten

-> zurück zur Übersicht